Kommunale Wärmeplanung bundesweit

Fernwärmerohre aufgestapelt vor dörflicher Kulisse von BreitenholzFoto: Guido Bröer
Die Bundesregierung will Wärmeplanung zur Pflichtaufgabe für Kommunen machen. Einen Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung will sie bis zum Jahresende erarbeitet und vom Kabinett beschlossen haben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat dazu jüngst ein erstes Diskussionspapier vorgelegt.

Eine bundesweite Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung hatte die Ampelkoalition bereits in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. In dem Papier aus dem Ministerium von Robert Habeck wird nun klar, dass die Bundesregierung das Rad nicht ganz neu erfinden will, sondern sich bei den Vorgaben stark an den Erfahrungen von Vorreiter-Bundesländern wie Baden-Württemberg orientieren möchte. Dort ist die kommunale Wärmeplanung bereits heute Pflichtaufgabe von Kommunen über 20.000 Einwohnern.

Auch bei einer bundesweiten Einführung stellt sich Habecks Team eine Staffelung nach Einwohnerzahl vor. 10.000 bis 20.000 Einwohner sieht das Ministerium als untere Grenze für die verpflichtende Erstellung von Wärmeplänen. Es argumentiert: „Obwohl die Wärmeplanung auch für kleinere Kommunen einen erheblichen Nutzen haben kann, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis in mittleren bis größeren Kommunen günstiger ist.“

Kommunale Wärmeplanung ab 10.000 Einwohner?

Bei einem Schwellenwert von 10.000 Einwohnern würde laut Ministerium bereits etwa 70 Prozent des Nutzwärmebedarfs in Deutschland erfasst. Gleichzeitig sei aber sicherzustellen, dass Wärmeplanung – wie vom Koalitionsvertrag vorgesehen – nahezu flächendeckend in Deutschland zur Anwendung komme. Das Beispiel Baden-Württemberg zeigt aber, dass es für die Prioritätenstaffelung auch einen pragmatischen Grund gibt: Das Personal für eine qualifizierte Wärmeplanung lässt sich nicht aus dem Hut zaubern. Ohne Untergrenze wäre dies wohl kaum zu stemmen, aber auch so dürfte das Thema Qualifizierung eine der größten Herausforderungen sein, wenn die Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung bundesweit bereits 2024 greifen soll. Christian Maaß, zuständiger Abteilungsleiter im BMWK, sieht diese allerdings als bewältigbar an, wie er den Solarthemen im Interview (Seite 4 ff.) sagte: „Ich glaube schon, dass wir ausreichend viele fitte Planungsbüros in Deutschland haben, die in der Lage sein werden, sich in diese neue Aufgabe einzuarbeiten. Außerdem werden wir mit Übergangsfristen arbeiten, sodass nicht alle gleichzeitig einen Wärmeplan brauchen.“

Einen genauen Schwellenwert für die Einwohnerzahl will die Bundesregierung freilich nicht vorgeben, sondern dies den Ländern überlassen. Denn die Bundesländer will das Klimaschutzministerium per Bundesgesetz zu Aufgabenträgern der Wärmeplanung machen. Auf diese Weise sollen die Länder diese Pflichtaufgabe an eine geeig­nete Verwaltungsebene – typischerweise die Kommu­nen oder auch kommunale Zusammenschlüsse – weitergeben können.

Meilensteine für Dekarbonisierung

Für alle verpflichteten Kommunen stellt sich Habecks Ministerium vor, dass diese bereits drei Jahre nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes deren Wärmepläne vorlegen müssen. Im kommunalen Wärmeplan sollen sie dann aus einer Bestands- und einer Potenzialanalyse ein Zielszenario für die klimaneutrale Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 entwickeln. Für den Weg dahin sollen sie Meilensteine für die Jahre 2030, 2035 und 2040 definieren müssen. Schließlich gehört zur kommunalen Pflichtaufgabe auch eine Wärmewendestrategie und eine kartografische Darstellung von Gebieten mit perspektivisch leitungsgebundener und individueller Wärmeversorgung.

17.9.2022 | Autor: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH

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