Bürgerwind 2.0

Windkraftanlagen in Nordfriesland mit RegenbogenFoto: Guido Bröer
Klassische Bürgerwindparks haben es nicht leicht in Zeiten von EEG-Ausschreibungen, endlosen Genehmi­gungs­ver­fahren und immer größeren Investments. Bürgerwind ist zwar nicht tot – aber er verändert sich.

Was Vorstand Karlheinz Siekhaus auf der jüngsten Generalversammlung der Bürgerenergiegenossenschaft Ahaus-Heek-Legden eG (Ahleg) im Münsterland präsentierte, ist eine Erfolgsstory. Hatte die interkommunale Energiegenossenschaft im Sommer 2016 mit 16 Mitgliedern begonnen, so zählt das Bürgerwind-Bündnis heute 1275 Köpfe – womit die Ahleg zu den größten genossenschaft­lich organisierten Energiebetreibern in Nordrhein-Westfalen zählt.

Drei eigene Windturbinen gehören den Energiegenossen, an insgesamt 23 sind sie beteiligt. Das ist die Basis für die im vergangenen Geschäftsjahr erzeug­ten 235 Millionen Kilowattstunden. Davon haben die Mitglieder gut profitiert. Erhielten sie für 2019 eine Ausschüt­tung von 7,25 Prozent, so ist für das 2020er Geschäftsjahr eine Dividende von 6 Prozent beschlossen. „Die Ahleg ist ein absolutes Vorzeigemodell, was uns aus vielen Anfragen gespiegelt wird“, resümierte Vorstand Siekhaus: „Mitunter haben wir das Gefühl, dass die Leute in unserer Region auf eine solche genossenschaftliche Beteiligungsmöglichkeit im Energiesektor nur gewartet haben.“

400 von 600 Einwohnern beteiligt

Schon länger ist Jess Jessen im Bürgerenergiesektor unterwegs. Er gehört im nordfriesischen Galmsbüll zu den Mitinitiatoren des dortigen Bürgerwindparks, der 2005 mit 28 Anlagen der 2- bis 3-MW-Klasse in Betrieb ging: „Von den gut 600 Einwohnern sind an die 400 bei uns beteiligt“, weiß Jessen. In der windreichen Gegend unweit der deutsch-dänischen Grenze dürften die Galmsbüller finanziell gut mit dieser Kapitalbeteiligung fahren.

Dennoch warnt der Nordfriese Jes­sen vor überzogenen Erwartungen an Bürgerenergiemodelle: „Was bei uns hier oben in der Region Südtondern seit Jahren funktioniert, hat sich anderswo nicht durchgesetzt.“ Das zeigen auch Zahlen des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes (DGRV): In den vergangenen zehn Jah­ren sind rund 800 Energiegenossenschaften neu gegründet worden. Aber die Zahl der Neugründungen nimmt ab. Vergangenes Jahr verzeichnete der DGRV nur noch 13 neue Energiegenossenschaften. Und nicht nur das. Bei einer Um­frage unter seinen Mitgliedern kam der DGRV zu einem ernüchternden Ergeb­nis: Mehr als ein Drittel der 835 Energiegenossenschaften plant für 2021 keine neuen Projekte – ein Rückschritt für eine bürgernahe, dezentrale Energiewende.

Schwierige Bedingungen für Bürgerwind

„Die zunehmend unsicheren Rahmenbedingungen haben die Entwicklung deutlich gebremst“, heißt es dazu beim DGRV. Was den Nordfriesen Jessen nicht wundert: „Es fängt damit an, dass in manchen Regionen das Kapital für Energieprojekte fehlt.“ Selbst wenn das Kapital vorhanden ist, wird den Initiatoren das Einsammeln schwer gemacht. „Allein das Erstellen eines Prospektes, den die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigen muss, kostet mindestens 50.000 bis 100.000 Euro“, beklagt Jessen. Viel Geld für engagierte Bürger, die erst einmal in Vorleistung gehen müssen.

Auch Hermann Albers, der Präsi­dent des Bundesverbandes Windener­gie (BWE), sieht die Rahmenbedingun­gen für Bürgerenergieprojekte zunehmend erschwert, und zwar politisch, energiewirtschaftlich und rechtlich: „Die wirtschaftlichen Risiken für engagierte Energiebürger sind zuletzt deut­lich gestiegen.“ Das habe mit den 2017 eingeführten Ausschreibungen für neue Windprojekte begonnen. Von diesem Förderregime war und ist die Bundesregierung bis heute überzeugt. Und zwar so sehr, dass sie den nach EU-Recht zulässigen Schutzschild für klei­ne­re Bürgerenergieprojekte stets ablehnte. Bis zu einer Obergrenze von 18 MW bei der Windenergie dürften EU-Staaten die Teilnahme an den Bieterwettbewerben ausklammern.

Gegenwind aus Brüssel

Auch auf EU-Ebene, so BWE-Präsident Albers, sinke mittlerweile das Interesse an Bürgerenergieprojekten. Er macht das an dem vorliegenden Ent­wurf für die europäischen Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) fest. Das Papier aus Brüssel sieht unter anderem vor, dass die Ausschreibungsgren­zen für erneuerbare Ener­gien weiter abgesenkt werden. Ab einer installierten Leistung von 400 Kilowatt soll danach eine Ausschreibungsteilnahme verpflichtend werden. Stärker noch als den Windbereich beträfe dies die Photovoltaik. Ab dem 1. Januar 2026 soll diese Grenze sogar weiter auf 200 kW sinken. Albers: „Soll­ten diese Pläne Wirklichkeit werden, würde das zu einer weiteren Verschärfung der Situation bei den Energiegenossenschaften und anderen kleinen Marktakteuren führen.“

Ohnehin sind die Energieaktivsten im täglichen Betrieb immer mehr gefordert. Albers: „Newcomer müssen große Herausforderung lösen, von vielen regulatorischen Feinheiten über die Direktvermarktung bis zu den neuen Redispatch-Regeln, die nicht mal eben so im Vorbeigehen zu erledigen sind.“

Reiner Priggen hoffft trotzdem auf neue Bürgerenergieaktivitäten. Im Vorwort einer Broschüre schreibt der Vorsitzende des Landesverbandes Erneuer­bare Energien NRW: „Bürgerwind ist gelebte Verantwortung für die, die nach uns kommen.“

Als Bestätigung für seine Arbeit empfindet BBWind-Geschäftsführer Heinz Thier Prig­gens Worte. Der Mann aus dem westfälischen Dorsten-Lem­beck hat das Modell des „bäuerlichen Bürgerwindparks“ entwickelt, eine Kon­struk­tion, die Landwirte, Grundstückseigentümer, Kommunen, Stadtwerke und die Anwohner eines Windparks zusam­men­bringt. „Wir zeigen, dass es so ohne Streitigkeiten machbar ist, Windenergieanlagen in einer lokalen Gemein­schaft umzusetzen. Von einem Wind­park profitiert so nicht nur einer, son­dern eine möglichst große Gruppe.“

Beteiligungsmix

Mit diesem Ansatz fährt Thiers Firma anscheinend gut: „Wir haben mittler­wei­le über 100 Windturbinen errichtet, an denen mehr als 4000 Bürger und Bürgerinnen beteiligt sind.“

Gute Erfahrungen mit einem breit angelegten Beteiligungsmix hat auch die SL Naturenergie GmbH gemacht, die im September einen Windpark in Coesfeld mit gut 53 MW Leistung einweihen konnte – den größten Wind­park, der in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen in Betrieb geht. Zu dem Betreiberkonsortium hatten sich eine Grup­pe von Landwirten (gemeinsamer Anteil: 25 %), der Stadtwerkeverbund Emergy (25 %), dem die Kommunalversorger aus Borken und Coes­feld angehören, und SL Naturenergie (50 %) zusammengeschlossen. Dabei konnten sich auch die Bürger:innen direkt beteiligen, eine Konstruktion, die für SL-Geschäftsführer Milan Nitzschke Vorbildcharakter hat: „In Sachen Bürgerbeteiligung und Akzeptanz ist der Windpark Coesfeld Letter Bruch eine Blaupause, die zeigt, wie möglichst vielen Akteure vor Ort die Erträge eines Windparks zugutekommen können.“ Immerhin rund fünf Millionen Euro Bürgerkapital haben zur Finanzierung des neuen Coesfelder Windparks beigetragen.

Knapp 20 Kilometer nördlich von Coesfeld halten die Macher der Bürgerenergiegenossenschaft Ahaus-Heek-Legden eG dagegen an ihrem klassi­schen Bürgerenergiekonzept fest. Neue Mitglieder kann die Ahleg derzeit nicht aufnehmen, denn es fehlt an neuen Pro­jekten. Das kann sich ändern. Der Vorstand sondiere ständig, ob es möglich sei, sich an weiteren Windparks zu beteiligen, sagt Siekhaus. „Außerdem lau­fen Überlegungen bei solaren Freiflächenanlagen einzusteigen. Und es gibt Ideen für eine eigene Projektgesell­schaft, die grünen Wasserstoff für den Kreis Borken herstellen soll.“ Die Ahleg, so Siekhaus, entwickele sich weg von einer reinen Windenergiegenossenschaft: „Mit der Neupositionierung richten wir uns zukunftsfähiger aus.“

6.11.2021 | Autor: Ralf Köpke
© Solarthemen Media GmbH

Titelbild der Zeitschrift Energiekommune 7/23

Dieser Artikel ist original in der Ausgabe 7/2023 der Zeitschrift Energiekommune erschienen. Energiekommune ist der Infodienst für die lokale Energiewende. Er erscheint monatlich. Bestellen Sie jetzt ein kostenloses Probeabonnement mit drei aktuellen Ausgaben!

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