Kein Aprilscherz: BSW befürchtet Einbruch bei Photovoltaik-Gewerbedächern

Logistikhallen mit Photovoltaik auf den DächernFoto: Wirsol Aufdach GmbH
Wie geht es nach dem Stichtag 1. April weiter mit Aufdachanlagen auf Hallen?
Mit dem Ende der Übergangsfrist, die das EEG2021 für Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 300 und 750 kW gesetzt hatte, beginnt am heutigen 1. April für dieses Marktsegment eine kritische Zeit. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) befürchtet einen Markteinbruch.

„Wir sehen einerseits in diesem Anlagensegment massive Vorzieheffekte im Februar und März“, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW), gegenüber den Solarthemen. „Andererseits war die Übergangsfrist viel zu kurz. Eine Vielzahl von Projekten konnte nicht vor dem Stichtag beendet werden. Was mit denen weiter passiert, ist noch nicht absehbar. Andere Aufträge sind ganz geplatzt.“ Körnig bezieht sich mit seinen Aussagen auf eine verbandsinterne Umfrage unter Marktteilnehmern. Und die erleben den Koalitionsbeschluss nicht als Aprilscherz für die Photovoltaik.

Bis zum 31. März konnten PV-Anlagen zwischen 300 und 750 kW noch nach den alten Regeln errichtet werden. Strommengen, die nicht für den Eigenverbrauch nutzbar waren, konnte der Betreiber gegen Marktprämie über einen Direktvermarkter einspeisen. Seit dem kurzfristigen Koalitionskompromiss zum EEG2021 wird nun in dieser Anlagenklasse nur noch für maximal die Hälfte des erzeugten Stroms eine Marktprämie gezahlt. Sofern der Eigenverbrauchsanteil zu gering ist, steht vor der Förderung erst die Hürde einer Ausschreibung. Andererseits fallen Anlagen, die eine Ausschreibung gewinnen, für den Eigenverbrauch aus. Denn sie müssen – zum Leidwesen der Branche – 100 Prozent ihres Stroms einspeisen.

Kein Aprilscherz

Wie sich der Markt der Photovoltaik-Gewerbedächer nach dem 1. April weiter entwickeln werde, sei aktuell ungewiss, meint Körnig. Mehr als die Hälfte der Projekte, für die zumeist anteiliger Eigenverbrauch geplant gewesen sei, habe nicht die Möglichkeit, in eine andere Vermarktungsform zu wechseln. „In vielen Anwendungsfällen wird man Projekte in diesem Marktsegment künftig nicht realisieren oder sehr viel kleiner als es aus Klimaschutzgründen geboten wäre“, fürchtet Körnig.

Gespannt ist er auf die erste EEG-Auktion für Photovoltaikanlagen, die bei der Bundesnetzagentur im Juni ansteht. Dann werde man sehen, ob und in welchem Maße kleinere Dächer daran teilnähmen und bestehen könnten.

19.3.2021 | Autor: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH

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