© Moser - www.gruendach.at vfg
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Stadt Linz als Vorreiterin im Klimaschutz am Bau in Österreich

Flächendeckende Maßnahmen ermöglichen "grüne" Bebauungspläne - Linz auf dem Weg zur Klimahauptstadt

Verbindliche Dachbegrünung von Gebäuden, ober- und unterirdischen Garagen und verbindliche Baumpflanzungen - dies sieht die so genannte Ediktalverordnung vor, die nach ihrem Beschluss im Gemeinderat Ende April in Kraft treten wird. Damit präsentiert die Stadt Linz ein verbindliches Regelwerk für Bauprojekte, um dem Ansteigen der Durchschnittstemperaturen, insbesondere in der Innenstadt, entgegenzuwirken.

Der Fahrplan für einen umfassenden Klimaschutz wurde mit dem Linzer Klimaprogramm, das am 7. November 2019 im Linzer Gemeinderat beschlossen. Eine der wirksamsten Strategien ist dabei ein rechtlicher Rahmen, der allen Planungen und Bauvorhaben zugrunde gelegt wird und so bereits im Ansatz Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas festlegt und Hitzeinseln proaktiv entgegen wirkt.

"Linz ist die erste Stadt Österreichs, die ein solches Instrumentarium für den Klimaschutz beim Bau derart umfassend und kompromisslos festlegt. Mit diesem unbürokratischen Verfahren können Begrünungsmaßnahmen nunmehr vorgeschrieben und so Begrünungsmaßnahmen verbindlich eingefordert werden. Damit setzen wir ein klares Zeichen für Entbürokratisierung und Umweltschutz", betont Bürgermeister Klaus Luger.

"Während andere reden, handeln wir. Mit unseren Begrünungsmaßnahmen setzen wir nicht nur neue Maßstäbe in Österreich, wir gehen auch einen großen Schritt in Richtung Klimahauptstadt. Flächendeckende Dachbegrünungen, Fassadenbegrünungen, Pflanzen von großen Bäumen und vieles mehr muss zukünftig bei jedem Bauprojekt verbindlich umgesetzt werden. Wir haben alle unsere ca. 1000 Bebauungspläne um diese Klimaschutzmaßnahmen erweitert", erklärt Infrastrukturreferent Vizebürgermeister Markus Hein.

Die wesentlichsten Neuerungen


•Dachbegrünung wird bei Gebäuden und Garagen über 100 m² verpflichtend

Künftig sollen bei allen Neu- und/oder Zubauten von Hauptgebäuden, deren verbaute Fläche 100 m² übersteigt, sowie bei oberirdischen Garagen mit einer verbauten Fläche über 100 m² Dachflächen bei einer Neigung bis 20 Grad, ausgenommen Schutzdächer, begrünt werden. Von der Möglichkeit, Dachbegrünungen vorzuschreiben, wurde bereits in der Vergangenheit bei der Erstellung von Bebauungsplänen häufig Gebrauch gemacht. Bei Neu- und Zubauten von Hauptgebäuden in der Widmung Gemischtes Baugebiet, Eingeschränktes gemischtes Baugebiet und Betriebsbaugebiet wurde die Dachbegrünung fast immer verbindlich festgelegt. In den anderen bedeutenden Widmungskategorien Wohngebiet und Kerngebiet erfolgte dies hingegen bisher nicht in allen Fällen.

•Großkronige Baumpflanzungen kontra Hitzeinseln

Auf Bauplätzen ist pro 750 m² vollendeter Bauplatzfläche zumindest ein Laubbaum zu pflanzen bzw. zu erhalten. Laubbäume sind deshalb erforderlich, weil sie im Vergleich zu Nadelbäumen wirkungsvoller Lärm und Schadstoffe absorbieren, mehr Sauerstoff liefern und wirkungsvoller kühlen. Für den ruhenden Verkehr ist vorgesehen, dass nach jedem fünften Kfz-Abstellplatz ebenfalls Laubbäume mit einer Mindestgröße von 8 Metern gepflanzt werden müssen. Zudem muss den Bäumen genügend Grünraum geboten werden.

•Begrünung für Lärmschutz

Auch Lärmschutzwälle (Dämme) und -wände sind zu bepflanzen. So sollen Bäume und Sträucher, bei Lärmschutzwänden rankende Kletterpflanzen oder hängende Bepflanzung verbindlich vorgesehen werden.

• Begrünung für Stützmauern

Ebenso sind Stützmauern mit Kletterpflanzen und/oder hängender Bepflanzung zu begrünen.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /