Umweltverbände fordern: Ausbautempo bei Erneuerbaren mindestens verdreifachen

Zu sehen ist ein Kohlekraftwerk im romantischen Abendhimmel mit zwei verlorenen Windkraftanlagen im Vordergrund als Symbol für die handwerklichen Mängel im EEG 2021Foto: Stefan Loss / stock.adobe.com
Der dringend notwendige Ausstieg aus Kohle und Gas gelingt laut Robin Wood nur mit einem schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien.
Obwohl SPD und Union in einem Entschließungsantrag vereinbart haben, den Ausbau der erneuerbaren Energien im ersten Quartal 2021 zu regeln, hält die Bundesregierung diese selbstgesetzte Frist nun nicht ein. Laut Branchenverband BEE muss die Regierung zudem auch handwerkliche Mängel im EEG 2021 beseitigen.

Bei der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Dezember 2020 hatte es die Bundesregierung verpasst, neue Zielwerte für den Ausbau von Wind- und Solarenergie zu verabschieden. Mit einem von SPD und Union angenommenen Entschließungsantrag wurde jedoch vereinbart, die notwendige Anpassung an die aktuellen Klimaziele im ersten Quartal 2021 nachzureichen. Trotz der Dringlichkeit der Klimakrise hält die Bundesregierung diese selbstgesetzte Frist nun nicht ein, kritisieren Vertreter:innen der Deutschen Umwelthilfe, den Naturfreunden Deutschland, Robin Wood und dem Umweltinstitut München. Hinzu kommen handwerkliche Mängel im EEG 2021.

„Schon lange ist klar: Der Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgt in Deutschland viel zu langsam! Das Ausbautempo muss mindestens verdreifacht werden, sonst beziehen wir Prognosen zufolge 2030 noch knapp die Hälfte des Stroms aus fossilen Klimakillern. Doch die Politik verpasst es erneut, den Fuß von der Bremse zu nehmen! Was es von der Bundesregierung jetzt braucht, sind ehrgeizige Ausbauziele, Abbau der planerischen Hürden und die Förderung der Bürgerenergie“, sagt Hauke Doerk, Referent für Energiepolitik des Umweltinstituts München.

Die Energiewende ist unter der aktuellen Bundesregierung ins Stocken geraten. Während im Jahr 2017 noch Windkraftanlagen an Land mit einer Leistung von 5,3 Gigawatt (GW) zugebaut wurden, betrug der Zubau 2020 gerade mal 1,4 GW. Auch bei der Solarenergie liegen die aktuellen Zubauzahlen mit 4,8 GW (2020) deutlich unter dem, was aktuell notwendig wäre, um die Klimaziele einzuhalten. Insbesondere Bürgerenergieprojekte, die zum bisherigen Erfolg der Energiewende in Deutschland erheblich beigetragen haben, sind durch ausufernde bürokratische Anforderungen und eine Reduktion der verfügbaren Flächen deutlich zurückgegangen.

Handwerkliche Mängel im EEG 2021 beheben

Bundesverband Erneuerbare Energie fordert über die notwendigen Impulse für den Ausbau der Erneuerbaren Energien hinaus auch handwerkliche Mängel im EEG 2021 zu beheben. „Aktuell sorgen die neuen und teils kurzfristig getroffenen Regelungen für Unsicherheiten in der Branche. Zusätzlich zu den dringendsten Baustellen wie der Erhöhung der Ausbaupfade ist nun kurzfristig eine Vielzahl an handwerklichen Mängeln zu beheben“, fordert BEE-Präsidentin Simone Peter. Dazu gehöre auch, dass die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission den Druck erhöht, um die weiterhin ausstehende beihilferechtliche Genehmigung herbeizuführen. „Die aufgrund der fehlenden Notifizierung noch nicht veröffentlichten Ausschreibungsergebnisse durch die Bundesnetzagentur führen zu erheblichen Rechtsunsicherheiten bei den Projektierern. Wir haben im vergangenen Jahr vor der neuen Abhängigkeit von EU-Genehmigungen und dadurch verursachten Verzögerungen gewarnt. Jetzt muss sich die Bundesregierung mit voller Kraft dafür einsetzen, dass die EU schnell grünes Licht gibt“, so Peter weiter.

Klarstellung im Bereich der Photovoltaik notwendig

Im Bereich der Photovoltaik sei eine umfassende Klarstellung für Dachanlagen im Segment zwischen 300 kW und 750 kW notwendig. „Diese Anlagen erhalten entweder nur für 50 Prozent der erzeugten Strommenge eine Vergütung oder müssen alternativ an einer Ausschreibung teilnehmen. Hier bedarf es sowohl einer rechtlichen als auch einer technischen Klarstellung, auf welchen Zeitraum sich der Vergütungsanspruch im ersten Fall bezieht“, so Peter. Außerdem müsse man korrigiern, dass nach Paragraph 51a Photovoltaik-Anlagen von 500 bis 750 kW keine Verlängerung des Vergütungszeitraums für die auftretenden negativen Stunden erhalten. „Auch wenn der eingeführte Mechanismus die bestehenden Risiken nicht ausreichend adressiert und sich vielmehr auf den Ausgleich der Energiemengen und nicht der zeitlichen Stunden beziehen sollte, muss die Regelung zumindest für alle betroffenen Betreiber gelten“, fordert Peter.

Besonders die Windenergie leidet seit Jahren unter ungünstigen Rahmenbedingungen, die den Zubau massiv ausbremsen. Mit den Branchenforderungen zu Nachbesserungen beim EEG 2021 im Windbereich befasst sich unser aktueller Solarthemen-Artikel von Guido Bröer.

25.3.2021 | Quelle: Robin Wood, BEE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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