06.11.2020, 15:46 Uhr

Bundestag beschließt Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes


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Berlin – Der Bundestag hat heute in der 2./3. Lesung die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) sowie das Investitions-Beschleunigungsgesetz für den Ausbau der Windkraft an Land beschlossen. Zwar wird die Erhöhung der Offshore-Ausbauziele von der Branche begrüßt, jedoch ist ein Knackpunkt noch nicht endgültig vom Tisch.

Im Bundestag sind heute (06.11.2020) wichtige Windenergie-Gesetzesvorhaben beschlossen worden, die sowohl die Offshore Windenergie als auch den Ausbau der Windenergie an Land betreffen. Im Offshore-Sektor sind die Ausbauziele, das Ausschreibungsdesign und die Synchronisierung von Offshore-Windenergie und Netzausbau von Bedeutung, im Onshore-Sektor die Beseitigung von Hemmnissen für den weiteren Ausbau.

Windenergie-auf-See-Gesetz – klare Ausbau-Rahmenbedingungen bis 2040

Mit dem Windenergie-auf-See-Gesetz hat die Bundesregierung die weiteren Rahmenbedingungen für den Ausbau der Offshore Windenergie geklärt. Im Gesetz ist die Zielerhöhung für den Ausbau der Offshore-Windenergie festgeschrieben: Bis 2030 sollen 20 Gigawatt (GW), bis 2040 dann 40 GW Leistung errichtet werden. Mit der Erhöhung erfüllt die Bundesregierung zentrale Zusagen der Offshore-Vereinbarung, die Altmaier am 5. Mai 2020 gemeinsam mit den Energieministern der Küstenländer und den Geschäftsführern der Übertragungsnetzbetreiber unterzeichnet hatte, teilte das BMWi mit. Mit dem Gesetz wird zudem der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2020 umgesetzt und eine Regelung geschaffen, die bestimmten Projekten ermöglicht, die Übernahme der Kosten für Untersuchungen zu beantragen.

Nach Fadenriss - Offshore Windindustrie fordert zusätzliche Ausschreibungen im Jahr 2021

Der Ausbau der Offshore Windenergie in Deutschland liegt derzeit wegen fehlender Ausschreibungen brach. Im Jahr 2020 sind lediglich 32 Offshore Windkraftanlagen (Nachzügler) mit einer Leistung von 218,9 MW in Betrieb gegangen. Dabei handelt es sich um Anlagen, die eigentlich 2019 ans Netz hätten gehen sollen, durch Verzögerungen bei der Umsetzung konnte die Inbetriebnahme aber erst 2020 erfolgen. Aktuell sind in Deutschland Offshore Windparks mit einer Leistung von rd. 7.600 MW in der Nord- und Ostsee in Betrieb. Die Offshore-Windbranche leidet unter dem politisch bedingten Fadenriss, viele Arbeitsplätze gingen verloren. Daran wird sich auch kurzfristig nichts ändern, denn erst nach den ersten neuen Ausschreibungen und Zuschlägen kann die Branche wieder Fahrt aufnehmen.

Offshore-Ausschreibungsdesign noch strittig – zweite Gebotskomponente vorerst vom Tisch

Streitpunkt im Vorfeld war regelmäßig die angedachte zweite Gebotskomponente bei den Ausschreibungen. Bereits Anfang der Woche hatten sich die Regierungsfraktionen darauf geeinigt, diese aus dem Gesetzentwurf für die nächste Ausschreibungsrunde im Herbst 2021 zu streichen. Im Falle mehrerer Null-Cent-Gebote soll nun zunächst das Los über einen Zuschlag entscheiden. Anschließend ist vorgesehen, dass nach einer erneuten Evaluierung der Alternativen das Vorgehen bei weiteren Offshore-Ausschreibungen festgelegt wird. Die Branche plädierte im Unterschied zur favorisierten zweiten Gebotskomponente durch die Bundesregierung, die international üblichen Differenzverträge einzuführen. Die zweite Gebotskomponente würde das Risiko und damit die Kosten für die Realsierung von Offshore ‚Windparks deutlich erhöhen.

Investitionsbeschleunigungsgesetz für schnelleren Windenergie-Ausbau an Land

Das im Bundestag verabschiedete Investitionsbeschleunigungsgesetz soll Planungsverfahren im Infrastrukturbereich beschleunigen. Die Maßnahmen vereinfachen es, Infrastrukturprojekte umzusetzen, und tragen so zur langfristigen Sicherung des Wirtschafts- und Investitionsstandorts Deutschland bei, so das BMWi. Unter anderem sollen die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklagen gegen die Zulassung von Windenergieanlagen an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern entfallen und so Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.

Quelle: IWR Online

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