© BK / Plan der Starkstromleitung
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Bezirk Gänserndorf: Eine Starkstromleitung durch ein Naturschutzgebiet?

Unterlagen bei Verhandlung nicht vollständig

Letzten Montag fand die mündliche Verhandlung zur Hochspannungsleitung durch das Naturschutzgebiet zwischen Untersiebenbrunn und Oberweiden statt. Dabei stellte sich heraus, dass die Unterlagen, die die Grundstückseigentümer vorab einsehen konnten, nicht vollständig waren. So erfuhren sie während der Verhandlung wo genauen die Masten auf ihren Grundstücken aufgestellt werden. Ursprünglich war die Leitung ja u.a für den ecoplus-Park in Marchegg und dessen Aufschwung durch die S8 geplant. Dieser Wirtschaftspark liegt am Ende des 2. Teilstücks der geplanten Schnellstraße. Der erste Teil der S8 wird gerade vom Gericht beurteilt, der zweite Teil wurde noch nicht zur UVP eingereicht.

Weiters wurde der Bedarf durch mögliche Windparks und PV-Großanlangen in den Raum gestellt.

Der Strombedarf dürfte allerdings nur aus einem Vertrag mit der Gas Connect abgeleitet werden. Die Gasstation Baumgarten ist bereits am Stromnetz angeschlossen, rechnet aber scheinbar mit einem größeren Bedarf.

Es war nicht herauszufinden, warum Betreiber von fossilen Anlagen anders bewertet werden, als z.B. die Betreiber von Windkraftanlagen. Während der Windpark Matzen eine 10,5km lange Erdleitung bis zum Umspannwerk Gaweinstal auf eigene Kosten verlegt, kann sich die Gas Connect entspannt zurück lehnen. Die Netz NÖ wird in Oberweiden ein eigenes Umspannwerk errichten und so einen Anschluss in kürzester Entfernung ermöglichen.

Doch zurück zu den Plänen:

Während die landwirtschaftlichen Geräte immer größer werden, dürfte sich bei der Freileitungs-Technologie nicht viel getan haben. Die Landwirte des betroffenen Gebiets müssen mit massiven Einschränkungen rechnen. Die Abstände zwischen den Feldern lassen verschiedene, für den Ackerbau notwendige, Geräte nicht mehr zu. Insgesamt sollen 28 Masten aufgestellt werden. 17 davon ohne Zustimmung der Betroffenen.

Während die Grundbesitzer geschlossen für ein Erdkabel plädierten, bestand die Netz NÖ GmbH - bekanntlich ein Teil der EVN-Gruppe - auf die Freileitung.

So werden die Rechte der Grundbesitzer unter dem Deckmantel des „Strombedarfs für die Allgemeinheit“ ignoriert.

Beate Kainz: „Wir verstehen nicht, warum es Windkraftbetreibern zugemutet werden kann, selbstständig ihre Erdkabel zu verlegen, während die EVN weiterhin auf Freileitungen besteht. In beiden Fällen werden die Kosten sowieso an die Kunden weitergegeben. Es geht um die geringstmöglichen Auswirkungen für Mensch und Umwelt. Gerade im Natura 2000 Gebiet, sollte es über die Form der Verlegung keine Diskussion geben.“

Für die Bewilligung einer neuen Hochspannungsleitung ist nicht nur der Bedarf ausschlaggebend. Die vorgeschlagene Trasse muss auch passen. Obwohl diese durch das Natura 2000 Gebiet verläuft, wird der naturschutzrechtliche Teil erst zu einem späteren Termin verhandelt.

BK


Artikel Online geschaltet von: / stevanov /